Sollten Sie Schwierigkeiten haben, die Kosten für nötige Schulmaterialien, das Mittagessen oder Schulfahrten selbst zu tragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung des Landkreises Oberhavel oder der Schule in Anspruch nehmen.

 

1. Bildung- und Teilhabepaket über den Landkreis Oberhavel

 

Dazu folgender Auszug aus der Internetseite des Landkreises Oberhavel:

 

„Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können vom Jobcenter Leistungen für Bildung und für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Dazu zählen die Kosten für Klassenfahrten, für Schulbedarf oder die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine. Ein Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket besteht, wenn sie

 

·         in einer Familie leben, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht,

·         eine Kita, allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Leistungen für Bildung gibt es bis zu einem Alter von einschließlich 24 Jahren. Diese Altersbeschränkung und der Leistungsausschluss bei Bezug von Ausbildungsvergütung gelten nicht für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Leistungen für Teilhabe werden bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren gewährt.“

 

Auch die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung in der Schulzeit (Achtung: nicht in den Ferien!) können zu 100 % im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets beantragt werden.


Einzelheiten zu den Leistungen, Voraussetzungen und notwendigen Nachweisen finden Sie unter dem folgenden Link auf der Internetseite des Landkreises Oberhavel.

 

Bildungs- und Teilhabepaket / Landkreis Oberhavel

 

2. Schulsozialfonds

 

Alle Schülerinnen und Schüler an Schulen im Land Brandenburg sollen die Möglichkeit haben, an kostenpflichtigen schulischen Angeboten und Aktivitäten teilnehmen zu können, unabhängig von der sozialen Lage der Eltern. Ergänzend zum Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters gibt es dazu den Schulsozialfonds.

 

Anspruchsberechtigt sind Eltern, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Auch Eltern, die sich durch ein schwerwiegendes Ereignis oder einer Verkettung unglücklicher Umstände unverschuldet oder temporär in einer finanziellen Notlage befinden, können Mittel aus dem Schulsozialfonds beantragen.

 

Wenn Sie Bedarf haben, sprechen Sie die Klassenlehrkraft Ihres Kindes an oder melden sich im Schulsekretariat. Die Schulleitung entscheidet individuell über die Verwendung der Mittel aus dem Schulsozialfonds. Die Beantragung erfolgt formlos an die Schulleitung. Wir versichern Ihnen, diese Angelegenheit sehr vertrauensvoll zu behandeln.

 

Folgende Kosten können z. B. unterstützend durch den Schulsozialfonds aufgefangen werden:

 

·         ergänzende kostenpflichtige Ganztagsangebote

·         kostenpflichtige eintägige, schulische Veranstaltungen,

·         ergänzende Lern- und Arbeitsmittel (Schreibblöcke, Schreibhefte, Zeichen- und Schreibgeräte)

·         höherwertige technische Hilfsmittel

·         Sportbekleidung (ausschließlich für den Sportunterricht)

·         Theaterbesuche usw.

 

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Nachhinein. Das heißt, dass Sie nach Beantragung der Mittel das Geld vorverauslagen und bei Einreichen der Belege oder Zahlungsnachweise eine Erstattung erhalten.

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich an das Schulsekretariat wenden, wir helfen gern weiter.